TOOLS

Rights Manager

Schütze deine Inhalte.

Der Rights Manager hilft dir, deine urheberrechtlich geschützten Inhalte sowohl auf Facebook als auch auf Instagram zu schützen.

Übereinstimmungen finden

Finde Übereinstimmungen mit deinem Original-Content auf Facebook und Instagram, um dein geistiges Eigentum zu schützen.

Maßnahmen ergreifen

DU entscheidest, was passiert, wenn Übereinstimmungen mit deinem Content gefunden werden.

Sammle wertvolle Einblicke

Mit einfachen, leicht zugänglichen und jederzeit verfügbaren Berichten bekommst du einen besseren Überblick darüber, wie deine Inhalte geteilt und angesehen werden.

Steigere deine möglichen Einnahmen

Unter Umständen kannst du Geld verdienen, wenn andere Personen deine urheberrechtlich geschützten Inhalte auf Facebook und Instagram verwenden.*

Voraussetzungen

Um Zugriff auf den Rights Manager zu erhalten, musst du nachweisen, dass du die erforderlichen Rechte besitzt und auch berechtigt bist, diese auf Facebook und Instagram geltend zu machen. Ob dir der Zugriff gewährt wird, hängt weitgehend von diesen Kriterien ab:


Eignung der Inhalte – Mehr dazu: Zulässige Referenzdatei-Inhalte

Zuverlässigkeit des Content-Katalogs

Mögliche frühere Verletzungen oder Verstöße

Wenn du deinen Antrag für die Nutzung des Rights Managers gestellt hast, wirst du per E-Mail darüber benachrichtigt, ob deine Seite genehmigt wurde. In dieser E-Mail findest du dann auch weitere Informationen für den Einstieg. Du kannst über die Meta Business Suite am Computer auf den Rights Manager zugreifen. Mit der Meta Business Suite kannst du unter anderem alle deine Inhalte auf Facebook und Instagram verwalten und Admin-Rollen zuweisen. (Hinweis: Du benötigst zusätzlich zu deinem persönlichen Profil eine Facebook-Seite, um auf die Meta Business Suite zugreifen und den Rights Manager nutzen zu können.)

Wir stellen den Rights Manager kontinuierlich immer mehr Personen zur Verfügung. Wenn dein Antrag beim ersten Mal abgelehnt wird, reiche erst dann einen weiteren Antrag ein, wenn du sichergestellt hast, dass du die oben genannten Anforderungen erfüllst und die Wartezeit vorüber ist. Die Wartezeiten richten sich nach deiner Seite und variieren je nachdem, wie oft du bereits einen Zugriffsantrag gestellt hast.

* „Werbeeinnahmen beziehen“ ist derzeit nicht für alle Rechteinhaber*innen verfügbar.

Bleib auf dem Laufenden

/
155